Sanierungsuntersuchung
Sanierungsuntersuchung nach § 6 (1) BBodSchV:
- Ermittlung der geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen:
Die Sanierungsuntersuchung, die der Ermittlung von geeigneten, erforderlichen und angemessenen Sanierungsmaßnahmen dient, ist entscheidend dafür, ob Revitalisierungsmaßnahmen am Standort wirtschaftlich durchführbar sind.
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Die Prüfung der Eignung der erforderlichen und angemessenen Sanierungsmaßnahmen durch Integration der Sanierungsmaßnahmen in die Revitalisierungsmaßnahmen beinhaltet:
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