Orientierende Untersuchung
Bewertung der Ergebnisse gem. § 4 (1) und (2) BBodSchV:
- Verdacht dem Grunde nach bestätigen oder ausräumen
- Falls möglich, Gefahrenabwehr oder -beseitigung mit einfachen Mitteln
|
Rammkernsondierungen zur Boden- Bodenluftprobennahme |
Das Ziel der Orientierenden Untersuchung ist es, mit einem angemessenen technischen und wirtschaftlichen Aufwand den Altlastverdacht dem Grunde nach auszuräumen oder zu bestätigen. Die Orientierende Untersuchung soll dabei Erkenntnisse über das Schadstoffpotential und über die Beeinträchtigung der Schutzgüter liefern, um somit den Umfang der von dem Altlastverdachtsstandort ausgehenden Gefährdung abschätzen zu können.
|
|
Sondieransatzpunkte ehemaliger Gießereistandort |
|