Detailuntersuchung
Bewertung der Ergebnisse Gefährdungsabschätzung:gem. § 4 (4) BBodSchV
- Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast?
- Erfordernis von Maßnahmen nach § 2 (7), (8) BBodSchG?
Ziel der Detailuntersuchung ist es mit einem angemessenen technischen und wirtschaftlichen Aufwand zu überprüfen, ob die im Rahmen der Orientierenden Untersuchung festgestellten konkreten Anhaltspunkte das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast begründen und damit die Erfordernis von Sanierungsmaßnahmen. |
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Transportmodell (E-I-Betrachtung) von Schadstoffen im Grundwasser |